(1) Mitglieder können physische und juristische Personen ohne Unterschied werden. Sie gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. (2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. (3) Außerordentliche Mitglieder sind solche, die den Verein fördern. (4) Um den Verein besonders verdienten Mitgliedern kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Diese kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden.