BADMINTON CLUB ST. PÖLTEN
back to www.bcstp.eu
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Über die Aufnahme ordentlicher oder außerordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
< Vorherige Seite
< Inhalt >
Nächste Seite >
back to www.bcstp.eu